Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen MaVeCo-Digital GbR Bianka Plate, Torben Plate, Claas
Gerdes), Lange Straße 2a, 27232 Sulingen (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und
dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch
als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge aus den Bereichen
der Unternehmensberatung und des Businesscoachings, einschließlich Leistungen im
Bereich der Kunden- und Mitarbeitergewinnung, sowie des Online und Performance
Marketings (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an
Gewerbetreibende.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren
Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn
der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos
ausführt.

1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem
ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden
Bedingungen.

1.5. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit
dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung
bedarf.

1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird,
gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung
verbunden ist.

2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren
oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss
eines Vertrags dar.

2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich
(insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail)
oder schriftlich erfolgen.

2.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem
KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-
Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

2
2.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen,
Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff
erhält, an Dritte weiterzugeben.

3. Leistungen
3.1. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Bereiche:
– Vertriebscoaching
– Unternehmensberatung in den Bereichen Marketing und Social Media
– Online und Performance Marketing
– Mitarbeiter- und Kundengewinnung

3.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen
ANBIETER und KUNDE.

3.3. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen
der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen
und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine
bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.

3.4. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags
steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

3.5. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten
der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

4. Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Online und Performance Marketing
4.1. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des
KUNDEN (z.B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Postings) beauftragt, erteilt er
insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.

4.2. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der
Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt
sämtliche anfallenden Werbekosten.

4.3. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall
Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung
von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den
Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat
hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.

4.4. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen
und Inhalte (z.B. Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) während der Vertragslaufzeit.
Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Lizenzen oder Inhalte ist untersagt.
Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

4.5. Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und
zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren
Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.

5. Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen
5.1. Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshop, Seminaren oder
Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

5.2. Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend
„Termin“) ist verbindlich.

5.3. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN
verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund
Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.

5.4. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem
vereinbarten Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten
Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor
dem vereinbarten Termin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu
erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an
Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

6. Vergütung
6.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot
geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die
Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die
erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht
anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.

6.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt
– nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute
Einrichtungsgebühr an.

6.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht
auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu
unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die
Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.

6.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte
Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

6.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die
Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS
grundsätzlich unberührt.

6.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein
Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

7. Verzug
7.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht,
bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und
sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.

7.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

7.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626
Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens
zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt,
die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig
würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber
dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

 

8. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
8.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem
Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der
Vertragslaufzeit.

8.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen
Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses
erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu
erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der
Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.

8.3. Der KUNDE ist für sämtliche, insbesondere von ihm bereitgestellte Inhalte verantwortlich
und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und
nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-,
Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung
der Inhalte verpflichtet.

8.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung
nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von
Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom,
Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.

8.5. Der KUNDE ist verpflichtet, zu allen vereinbarten Beratungsterminen (insbesondere 1:1)
pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern
durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen
(z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS, fruchtlos gewordenen
Aufwendungen wie Mietkosten), hat diese der KUNDE zu tragen.

8.6. Die Verschiebung eines vereinbarten Beratungstermins im Voraus bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERS in Textform, welche nur vorbehaltlich der
zeitlichen Verfügbarkeit des ANBIETERS erteilt werden kann. Andernfalls (insbesondere
auch bei Absage durch den KUNDEN) entfällt der vereinbarte Beratungstermin ersatzlos.

8.7. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen
bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen
Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an 
der Problemlösung
bestmöglich mitzuwirken.

9. Vertragslaufzeit
9.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit
(Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

9.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Abschluss der
Einrichtungsphase, spätestens einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer
vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.

9.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um
einen Monat, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen
Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

9.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist per Rechnung und Vorkasse möglich.

11. Haftung auf Schadensersatz
11.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

11.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für
Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der
Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft
oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

11.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren
Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

11.4. Innerhalb der Grenzen aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 haftet der ANBIETER nicht
für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf
den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem
ANBIETER bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der KUNDE ist
insbesondere für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils
aktuellen Stand der Technik verantwortlich.

 

12. Datenschutz, Geheimhaltung
12.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und
Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten
werden vertraulich behandelt.

12.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt
gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder
Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese
Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

13. Abnahme
13.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten
diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.

13.2. Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die
Abnahme verlangen.

13.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann
als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme
der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

14. Urheberrecht, Markennutzung
14.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind
urheberrechtlich geschützt.

14.2. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der
KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.

14.3. Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder
sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden
Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung.

14.4. Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und
inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung
und Verbreitung sämtlicher erstellter Designs, Inhalte, Contents zum Zwecke der (Eigen-
)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS
(„Testimonial-Nutzung“).

14.5. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung
geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die
unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.

14.6. Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des KUNDEN,
insbesondere von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Gruppencalls und dergleichen,
insbesondere auch unter Teilnahme von Dritten, angefertigt und zeitlich, örtlich und
inhaltlich durch den ANBIETER unbegrenzt – im Rahmen des Vertragsverhältnisses und den
damit in Zusammenhang stehenden Nutzungen – ausgewertet werden dürfen.

14.7. Der KUNDE erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein – einfaches – Nutzungsrecht zur
Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist
untersagt. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des
ANBIETERS Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Kursmaterialien und/oder Live-
Coachings zu machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen
Schadensersatzansprüchen.

15. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge,
so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

16. Allgemeine Bestimmungen
16.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
aus Verträgen ist der Sitz des ANBIETERS.

16.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts,
die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

16.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative
Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der
Vereinbarung betrachtet.

16.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt
dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am
nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

16.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit
zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der
ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach
Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom
KUNDEN angenommen.

Stand: September 2023